Bibliotheken stehen in Deutschland vor einer herausfordernden Situation: Die an sie herangetragenen Aufgaben und von ihnen erwarteten Dienstleistungen sind in den letzten Jahren deutlich gewachsen
Doch die Bibliotheken finden immer wieder Lösungen für die neuen Aufgaben. Ein Schwerpunkt ihres Engagements liegt dabei auf der Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz – insbesondere an Kinder und Jugendliche. Durch vielfältige und innovative Maßnahmen der Leseförderung und durch zielgruppenorientierte Angebote haben die Bibliotheken wesentlichen Anteil am bildungspolitischen Auftrag.
Die VGH-Stiftung ist sich der Bedeutung von Bibliotheken bewusst und vergibt daher den Bibliothekspreis. Seit 2001 verleiht sie ihn gemeinsam mit dem Landesverband Niedersachsen und dem Landesverband Bremen im Deutschen Bibliotheksverband.
Mit dem Bibliothekspreis werden in Niedersachsen und Bremen Bibliotheken für ihre überzeugende ganzheitliche Arbeit und ihre innovativen Konzepte ausgezeichnet.
Zusätzlich wird der „Bibliothekspreis für kleine Bibliotheken“ für Einrichtungen in Gemeinden mit unter 15.000 Einwohnern vergeben.
Der Preis
Der „Bibliothekspreis der VGH-Stiftung“ ist mit 10.000 Euro, der „Bibliothekspreis für kleine Bibliotheken“ mit 5.000 Euro dotiert. Beide Preise können geteilt werden. Die Jury kann außerdem beschließen, max. zwei Sonderpreise in der Höhe von insgesamt 3.000 Euro für besondere Leistungen zu vergeben.
Alle Preise für die prämierten Bibliotheken sind zweckgebunden, d.h. sie dürfen nicht für den laufenden Unterhalt genutzt werden. Der Preis darf nur für ein Projekt ausgegeben werden, dessen Konzeption bei der Bewerbung eingereicht wurde. Dieses Projekt soll die Bibliotheksarbeit unterstützen und das Bibliotheksprofil stärken. Die Umsetzung ist binnen eines Jahres nach Preisvergabe zu realisieren und in einem anschließenden Bericht für die VGH-Stiftung zu dokumentieren.
Bildnachweis:
Stadtbücherei Fallingbostel