Ausschreibung
Die nächste Ausschreibung erfolgt 2013, die Bewerbungsunterlagen werden dann wieder auf dieser Seite für Sie bereit gestellt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich öffentliche, private, wissenschaftliche und kirchliche Bibliotheken in Niedersachsen und Bremen.
Um den "Bibliothekspreis der VGH-Stiftung" können sich hauptamtlich geführte Bibliotheken bewerben.
Bibliotheken im ländlichen Raum (Gemeinden bis zu 15000 Einwohnern) können sich um den "Bibliothekspreis für kleine Bibliotheken" bewerben.
Was wird ausgezeichnet?
Bibliotheken, die vorbildlich und mit innovativen Ideen ihre Aufgaben (Sammeln, Erschließen, Vermitteln) erfüllen und neue Herausforderungen auf dem Weg in die Zukunft annehmen. Dabei wird besonders geachtet auf:
- ein unverwechselbares Bibliotheksprofil
- benutzerfreundliche Bestandspräsentation
- ausreichende Öffnungszeiten
- wirksame Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
- engagierte Zusammenarbeit mit Partnern
- zeitgemäßer Einsatz neuer Technologien
- Kultur- und Bildungsaktivitäten
- Engagement in der Leseförderung
- Vermittlung von Informationskompetenz
- nachgewiesener Erfolg durch hohe Nutzung
- Nachweis der Unterstützung des Trägers der Einrichtung
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Leitbild / Selbstverständnis der Bibliothek
- ausgefülltes Formblatt unter www.vgh-stiftung.de
- Kopie der deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) und zum Bibliotheksindex (BIX)
- Informations- / Imagebroschüre
- Nachweis über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Presseberichte, Handzettel etc.)
- Haushaltspläne der Jahre 2010/2011
- ausführliche Beschreibung für ein Projekt, das mit dem Preisgeld umgesetzt werden soll
- weitere Unterlagen, die die erfolgreiche Arbeit der Bibliothek belegen