Die VGH-Stiftung fördert und unterstützt im Geschäftsgebiet der VGH wissenschaftliche, kulturelle und mildtätige Zwecke.
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Wissenschaft, insbesondere Forschungsprojekte durch Projektfinanzierung
- Kultur, Schwerkunkte in
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Mildtätigkeit, Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung und Einrichtungen, die anerkannt mildtätige Zwecke verfolgen.
Die Stiftung fördert Projekte anderer und führt eigene Projekte durch. Projekte anderer können dann unterstützt werden, wenn sie den Förderleitlinien und der Förderkonzeption der Stiftung entsprechen. An die eigenen wie die zu fördernden Projekte der Stiftung wird der Anspruch von hoher Qualität und überregionaler Bedeutung gestellt. Die Projekte sollen sich durch eine überzeugende Konzeption, durch Originalität und ein eigenes Gesicht auszeichnen.
Bei der Durchführung von Projekten ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Antragsteller müssen in angemessenem Umfang Eigenmittel einbringen und ggf. weitere Mittel einwerben. Die Stiftung kann mit anderen, zu ihr passenden Partnern, gemeinsam fördern, z.B. mit öffentlichen Geldgebern oder anderen Stiftungen.
Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber im begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt fördern. Ein Rechtsanspruch auf Dauerförderung entsteht dadurch nicht.
Die Stiftung übernimmt in Einzelfällen auch treuhänderische, also nichtselbständige Stiftungen, die gleiche Ziele wie sie selbst verfolgen.
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Förderbereich Wissenschaft
Die Gründung der Landschaftlichen Brandkasse steht im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wirken von G.W. Leibniz. An diese Tradition anknüpfend werden im Bereich der Wissenschaft vornehmlich Forschungsprojekte unterstützt. Dies kann durch Bereitstellung von Projektmitteln oder durch die Finanzierung von Personalstellen sowie durch Unterstützung von Publikationen geschehen.
Gefördert werden insbesondere Forschungsvorhaben, die in Verbindung mit den anderen Fördergebieten der VGH-Stiftung (Mildtätigkeit, Denkmalschutz, Bildende Kunst bzw. Literatur) stehen.
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Förderbereich Kultur
- Denkmalpflege
Für die VGH-Stiftung, die auf der Landschaftlichen Brandkasse von 1750 als der regional tätigen öffentlich-rechtlichen Versicherung fußt, ist die Denkmalpflege ein wichtiger Förderbereich. Dabei steht der private Denkmaleigentümer im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist dabei stets die Eigenschaft eines Kulturdenkmales nach § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Es muss von überregionaler Bedeutung sein. Das Denkmal sollte in einem bestimmten Umfang der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Maßnahme, die gefördert werden soll, muss von den zuständigen Denkmalschutzbehörden genehmigt und in Absprache mit ihnen durchgeführt werden.
Im Förderbereich Denkmalpflege werden vornehmlich Projekte aus dem Bereich der Gartendenkmalpflege unterstützt.
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- Literatur
Die VGH-Stiftung will Impulse für die Literaturförderung im 21. Jahrhundert geben. Gefördert werden daher überregional bedeutende Literaturprojekte. Ein Förderschwerpunkt gilt innovativen Konzepten, die Kinder und Jugendliche an Literatur heranführen. Der Umgang mit neuen Medien ist eine gewünschte Form der Literaturvermittlung. Voraussetzung der Förderung ist die Qualität des beantragten Literaturprojektes und die Gesamtkonzeption des jährlichen Programms der beantragenden Institution.
Eine reine Autorenförderung, z.B. Förderung von Publikationen, ist nicht vorgesehen.
Die VGH-Stiftung vergibt zusammen mit dem Landesverband Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband und in Kooperation mit dem Landesverband Bremen alle zwei Jahre einen Bibliothekspreis für Bibliotheken, die beispielhafte Arbeit leisten.
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- Bildende Kunst
Die VGH-Stiftung fördert im Bereich der Bildenden Kunst die Vermittlung kultureller Werte. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Werte der Kunst.
Dabei können Vorhaben von Künstlern ebenso gefördert werden wie etwa solche von Malschulen, Schulen und Kunstvereinen. Auch die Zusammenarbeit der genannten Partner zur Vermittlung von Kunst oder museumspädagogischen Zwecken können in diesem Sinne unterstützt werden. Ausschlaggebend ist die Qualität, die Innovationskraft und die Ausstrahlung eines Projektes oder einer Ausstellung.
Die VGH-Stiftung vergibt erstmalig seit dem Jahr 2002 einen Preis für Museumspädagogik. Der Preis soll neue Vorhaben ermöglichen und damit Impulse für Aktivitäten geben, die das Museum für Kinder und Jugendliche erlebbar und attraktiv machen.
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- Mildtätigkeit
Die VGH-Stiftung unterstützt entsprechend der gesellschaftlichen Verantwortung der VGH und der historischen Wurzeln der Landschaftlichen Brandkasse, auf deren 250-jähriges Jubiläum die VGH-Stiftung zurückgeht, bedürftige Personen und insbesondere Einrichtungen, die anerkannt mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. Ein steuerlicher Freistellungsbescheid muss von einer antragstellenden Einrichtung vorgelegt werden.
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