Die VGH Versicherungen sind eine Gruppe aus zwei Unternehmen. Die Brandkasse wurde schon 1750 im Kurfürstentum Hannover als "Brand-Assecurations-Sozietät" gegründet. Die erste Anregung dazu gab, zwei Generationen zuvor, der hannoversche Universalgelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz. Die neue Initiative ergriff der evangelische Abt zu Loccum, Georg Ebell. Er war der Vorsitzende einer regionalen Selbstverwaltung im Fürstentum Calenberg-Grubenhagen, der so genannten "Landschaft". Andere Landschaften im Kurfürstentum eiferten bald diesem Vorbild nach und gründeten eigene Versicherungen. Sie schlossen sich seit 1850 allmählich zusammen, und daraus entstand die "Landschaftliche Brandkasse Hannover".
Getragen von den Landschaften war die Brandkasse nie ein staatliches, aber auch kein privates Unternehmen. Sie ist unverändert seit ihrer Gründung selbstständig und heimatverbunden - in jedem Sinne ein Teil der Landschaft. Als eine Art Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat sie keinen Eigentümer und gibt ihre Überschüsse den Versicherten zurück.
Das andere Unternehmen unserer Gruppe, die Provinizial Lebensversicherung Hannover, wurde 1918 nach einem ostpreußischen Vorbild gegründet. Der Staat wollte durch diese öffentlichen Anstalten allen Bevölkerungskreisen eine günstige Lebensversicherung anbieten. Nach vier erfolgreichen Jahrzehnten hat sich die hannoversche Provinzial im Jahre 1957 mit der Brandkasse zusammengeschlossen zur VGH, der Versicherungsgruppe Hannover.
In starkem Verbund: Allen öffentlichen Versicherungen ist gemeinsam, dass sie nach Tradition und Satzung auf ihr heimisches Gebiet beschränkt sind. Das ist - anders, als man vermuten sollte - ein Vorteil, der die öffentlichen Versicherer in Niedersachsen zu Marktführern gemacht hat.
Seit 1989 sind die VGH Versicherungen dem niedersächsischen Sparkassenverband dadurch besonders verbunden, dass er und die Brandkasse je zur Hälfte am Trägerkapital der Provinzial beteiligt sind.
Diese enge Zusammenarbeit, die die Sparkassen und die öffentlichen Versicherer miteinander pflegen, ist auch politisch abgesichert worden - in einem Gesetz, das der Niedersächsische Landtag am 9. Dezember 1993 ohne Gegenstimme verabschiedet hat.
Dabei wurde auch die einzigartige Rolle der Landschaften bestätigt. Sie vertreten nach wie vor die Interessen der Versicherten. Und das soll auch so bleiben, denn die Versicherten sind damit gut gefahren - immerhin seit 1750.