Sonstiges

Kulturschlüssel Niedersachsen

Projekt eröffnet Menschen mit Behinderung einen Zugang zur Kultur

Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt zu anderen an Kultur, Freizeit und Sport teilhaben können – dieses Recht erkennt die UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem Artikel 30 an. Die Realität sieht leider oft anders aus: Viele Menschen, auch in Niedersachsen, können kulturelle Angebote nicht wahrnehmen, weil ihnen der Zugang aus verschiedenen Gründen verwehrt bleibt.

Hier möchte das in Niedersachsen gegründete und bundesweit einmalige Forum Artikel 30, ein Zusammenschluss von sieben Institutionen zum Thema Inklusion, Abhilfe schaffen – mit dem Projekt „Kulturschlüssel Niedersachsen“. Das Konzept ist einfach: Der Kulturschlüssel vermittelt Begleitende und Freikarten. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Erleben von Kultur und eine Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Augenhöhe. Durch die Begleitung können viele Menschen erstmals oder nach langer Zeit wieder Veranstaltungen besuchen.

Die sogenannten Kulturspenderinnen und -spender sind dazu aufgerufen, den Begleitpersonen freien Eintritt zu ermöglichen – sei es zum Konzert-, Kino- oder Museumsbesuch, zur Sport- oder Varietéveranstaltung. Als „Kulturgenießerinnen und -genießer“ zahlen Menschen mit Behinderung im Rahmen des Kulturschlüssels regulären (bzw. ermäßigten) Eintritt, kommen dabei aber in den Genuss einer Begleitung.

Die VGH Stiftung fördert das Vorhaben.