Förderung

Der Förderkonzeption der VGH Stiftung können Sie entnehmen, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.

Das Team der VGH Stiftung steht Ihnen mit fachkompetenter Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung zur Verfügung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfiehlt sich, um Ihren Antrag form- und sachgerecht vorzubereiten.

Ihren Förderantrag reichen Sie bitte online ein; über die Förderanträge wird zweimal im Jahr entschieden.

Förderantrag stellen

Hier können Sie Ihren Förderantrag direkt online stellen.

Nach Ausfüllen des Antragsformulars senden Sie den Antrag bitte ab – er erreicht uns dann direkt online. Für Sie wird automatisch eine PDF-Datei erstellt.

Da wir für die weitere Bearbeitung eine rechtsgültige Unterschrift benötigen, drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und reichen diesen entweder gemeinsam mit weiteren Unterlagen über die für Sie zuständige VGH-Regionaldirektion ein oder scannen alle Unterlagen in eine zusammen gefasste PDF-Datei und senden diese an vgh-stiftung@svn.de.

Unsere Gremien tagen zwei Mal im Jahr. 
Bitte halten Sie die unten genannten Eingangsfristen für Förderanträge zu den jeweiligen Gremiensitzungen ein. Später eingereichte Anträge werden in der Folgegremiensitzung behandelt.

Antragsfrist 1. Sitzung: 10.03.2023
Antragsfrist 2. Sitzung: 29.09.2023

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden bei uns ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Förderantrages verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bewerbung auf dem Postweg?
Sie können Ihre Bewerbung nicht online einreichen? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter vgh-stiftung@svn.de.