Hinweise für Geförderte
Änderungen nach Bewilligung
- Änderungen der Projektplanung bzw. des Projektablaufs, insbesondere Änderungen am Kosten- und Finanzierungsplan müssen Sie unverzüglich der/dem zuständigen Referent*in mitteilen.
- Bei grundlegenden Änderungen hat die Stiftung das Recht, aufgrund der Veränderung der Bewilligungsgrundlage die Fördersumme zu verringern bzw. die Bewilligung zu widerrufen.
Bewilligungszeitraum
- Rufen Sie die Fördergelder innerhalb des im Bewilligungsschreiben angegebenen Zeitraums (in der Regel ein Jahr) ab.
- Sollte sich Ihr Projekt zeitlich verlängern, beantragen Sie formlos per Mail bei der/dem zuständigen Referent*in mit Begründung eine Fristverlängerung.
Öffentlichkeitsarbeit
- Versehen Sie alle Drucksachen und Veröffentlichungen mit dem Logo der VGH Stiftung; das Logo können Sie auf dieser Seite abrufen.
- Sprechen Sie alle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit der zuständigen VGH Regionaldirektion ab.
- Vor Veröffentlichung senden Sie die Entwürfe zur Freigabe an die VGH Regionaldirektion und an kirsten.karg@svn.de (in Kopie an die/den zuständige/n Referent*in).
- Wenn Sie uns Fotos und einen kurzen Text senden, können wir Ihr Vorhaben ggf. auf unserer Webseite oder auf dem Instagram-Account der Stiftung #kulturstiften vorstellen. Ansprechpartnerin ist Kirsten Karg.
Auszahlung der Förderung
Bitte nutzen Sie zum Abruf von Fördergeldern unser Formular auf der Seite „Mittelabruf“.
Ansprechpartner*innen für die Antragsbearbeitung:
Barbara Schomburg: 0511/3603-735, barbara.schomburg@svn.de
Laura Wuttig: 0511/3603-753, laura.wuttig@svn.de