Förderleitlinien
Die VGH Stiftung
wurde im Jahr 2000 anlässlich des 250-jährigen Bestehens der Landschaftlichen Brandkasse, Trägerin der VGH Versicherungen, als private Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Wir fördern Kulturelle Bildung, Literatur, Denkmalpflege und Wissenschaft im Geschäftsgebiet der VGH Versicherungen in Niedersachsen und Bremen.
Nach unserer Überzeugung sind kulturelle Vielfalt und die Teilhabe möglichst vieler Menschen für das Gemeinwohl und den Zusammenhalt der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.
Alle Förderungen realisiert die Stiftung in Abstimmung mit den VGH Regionaldirektionen und den Historischen Landschaften. Bundesweit einzigartig ist die enge, sich in den Förderbereichen ergänzende Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung.
Wir bekennen uns zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Hierzu gehört auch die Beachtung nachhaltiger Kriterien bei unseren Förderungen.
Für alle Förderprojekte gelten folgende Anforderungen:
- Durchführung des Projekts im Geschäftsgebiet der VGH Versicherungen
- gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
- Antragstellung vor Projektbeginn
- aussagekräftige Projektbeschreibung
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Kulturelle Bildung
Wir fördern:
- innovative Vermittlungsangebote von Museen, Kunstvereinen, gemeinnützigen und privaten Initiativen aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der regionalen Kulturgeschichte und der Erinnerungskultur.
- künstlerisch-praktische Workshops außerschulischer Bildungseinrichtungen, die von professionellen Kunstvermittler*innen durchgeführt werden. Schwerpunkt kann sowohl die Vermittlung von Gestaltungs- oder Medienkompetenzen sein als auch die Erprobung von partizipativen oder interdisziplinären Formen der Auseinandersetzung mit Werken der Bildenden Kunst.
- Vermittlungsprojekte zur regionalen Kulturgeschichte und der Erinnerungskultur, die historische Rezeption mit gegenwärtigen Themen und Fragestellungen verbinden.
- Tagungen und Publikationen zur kulturellen Bildung, die eine Vernetzung und Weiterbildung von Kulturschaffenden aus den genannten Bereichen zum Ziel haben.
Ausstellungen kulturhistorischer Museen und von Kunstvereinen und -museen werden durch die Niedersächsische Sparkassenstiftung unterstützt.
Literatur
Wir fördern:
- künstlerisch anspruchsvolle Literaturprojekte sowie herausragende Veranstaltungsreihen und Literaturfestivals.
- Projekte in den Bereichen Leseförderung und Literaturvermittlung, angefangen bei der frühkindlichen Förderung bis hin zu Schreibwerkstätten für Erwachsene.
- regionalsprachliche bzw. niederdeutsche Projekte.
Wichtige Projektpartner*nnen sind Bibliotheken und Literaturhäuser.
Die Förderung von Publikationen ist ausgeschlossen.
Denkmalpflege
Wir fördern:
- gartendenkmalpflegerische Projekte (Restaurierungen, Voruntersuchungen, Parkpflegewerke/Zielplanungen) in historischen Garten- und Parkanlagen, die als Kulturdenkmale gemäß § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen sind.
- Erhalt und Pflege beweglichen Kulturguts in Archiven, Bibliotheken und Museen, das für die Landes- und Regionalgeschichte von besonderer Bedeutung ist.
- Instandsetzung und Erhalt besonderer Stätten der Erinnerungskultur, wie Orte des Gedenkens an Opfer von Krieg und Gewalt.
Projekte der Baudenkmalpflege werden durch die Niedersächsische Sparkassenstiftung unterstützt.
Wissenschaft
Wir fördern:
- die Erschließung und Bereitstellung landesgeschichtlich relevanter Quellen (z.B. Tiefenerschließung von Archivbeständen, Inventarisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen in Bibliotheken und Museen, archäologische Forschungsgrabungen und deren Auswertung).
- landesgeschichtliche Forschungsprojekte, die neue Methoden der Quellenzusammenstellung und -auswertung erproben.
- Tagungen, Publikationen und Angebote der Geschichtsvermittlung, die sich mit Themen der landesgeschichtlichen Grundlagenforschung beschäftigen.
Ausstellungen kulturhistorischer Museen werden durch die Niedersächsische Sparkassenstiftung unterstützt.
Förderung Ihres Projektes
Das Team der VGH Stiftung steht Ihnen mit fachkompetenter Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung zur Verfügung. Wir erwarten eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um Ihren Antrag form- und sachgerecht vorzubereiten.
Ihren Förderantrag reichen Sie bitte online ein; über die Förderanträge wird zweimal im Jahr entschieden.
Beispiele für bereits geförderte Vorhaben, Ihre Ansprechpartner*innen sowie Antragsfristen und das Online-Formular finden Sie hier auf unserer Website.
Kooperationsprojekte
Hier finden Sie einen Überblick über Kooperationsprojekte, die wir gemeinsam mit Partner*innen realisieren.